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Europa gleicht wichtige Gesetze für Versandhändler an

Versandhandel Gesetz Änderung 2014 EU VerbraucherrichtlinieÄnderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie treten am 13. Juni 2014 in Kraft

Um den grenzüberschreitenden Handel in der europäischen Union zu vereinfachen, bemüht sich die EU seit Jahren um eine Harmonisierung der Rechtsgrundlage in den Mitgliedsländern. 2014 treten weitere Gesetze in Kraft, welche diese Entwicklung fördern sollen.

Neben der Einführung des einheitlichen SEPA-Zahlungsverkehrsraums tritt die vollharmonisierte EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft. Nach einer einjährigen Übergangsfrist ist der Stichtag der 13. Juni 2014.

An diesem Tag treten unter anderem folgende Neuregelungen in Kraft:

1. Europaweite Widerrufsbelehrung mit 2-Wochen-Frist

Erstmals wird für alle europäischen Staaten eine einheitliche Muster- Widerrufsbelehrung eingeführt. Dann beträgt die Widerrufsfrist in allen EU-Mitgliedsstaaten 2 Wochen ab Erhalt der Ware.

2. Verbraucher müssen Widerruf ausdrücklich erklären

Ab 13.06.14 gilt: Verbraucher müssen Widerruf ausdrücklich erklären. Die Rücksendung von Waren ohne weitere Erklärung, ist zukünftig nichtmehr ausreichend. Zum Zweck des Widerrufs können Verbraucher jedoch eine neue Muster-Erklärung nutzen.

3. Auch bei falscher Belehrung erlischt das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrechts endet zukünftig selbst bei falscher Verbraucher-Belehrung spätestens ein Jahr nach Ablauf der 2-Wochen-Frist. Dies bedeutet für deutsche Versandhändler eine Verbesserung der Rechtslage, da derzeit das Widerrufsrecht bei einer fehlerhaften Verbraucher-Belehrung überhaupt nicht erlischt.

4. Retoure-Kosten müssen nicht mehr vom Händler getragen werden

In Zukunft können Händler, ohne Rücksicht auf den Wert der Bestellung, alle Kosten für die Rücksendung von Waren auf den Verbraucher übertragen. Die sogenannte 40-Euro-Klausel fällt damit weg.

5. Ende kostenpflichtiger Kundenhotlines

Der Verkäufer muss nach Vertragsschluss über eine Kundenhotline für den Kunden erreichbar sein. Die muss dem Vertragspartner klar kommuniziert wurde. Der Händler muss dafür sorgen, dass keine höheren Kosten als der Grundtarif berechnet werden.

6. Checkboxen ohne automatischen Haken

Checkboxen mit denen Kunden Zusatzleistungen bestellen können, dürfen laut dem neuen Gesetz nicht mehr automatisch angehakt sein.

Weitere Informationen zum neuen Gesetz finden Sie auf der Themenseite des Bundesjustizministeriums.

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt im Einzelfall nicht ersetzen.

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