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Bundeskabinett beschließt neues E-Rechnungs-Gesetz

Bundeskabinett beschließt neues E-Rechnungs-GesetzDas Bundeskabinett hat im Zuge der Digitalisierung ein neues Gesetz verabschiedet, das in Zukunft die elektronische Rechnungsstellung von Unternehmen an Behörden erlauben wird.

Private Unternehmen können demnach ab 27. November 2018 ihre Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung in elektronischer Form stellen und dadurch Portokosten und Arbeitsaufwand für das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen erheblich reduzieren. Darüber hinaus soll das neue Gesetz, das Teil der E-Government-Strategie ist, zur Ressourcenschonung beitragen und eine schnellere Abwicklung der Bezahlung durch durchgängige und konsistente Geschäftsabläufe gewährleisten.

Ab 27.11.2018 tritt das neue Gesetz für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden wird die Neuregelung ein Jahr später, am 21.11.2019, eingeführt. Zudem verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, Rechnungen für elektronische Bestellungen (beispielsweise im Webshop einer Bundesbehörde) künftig ebenfalls in elektronischer Form an Bürger und Unternehmen zu versenden.

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