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01. Oktober 2013: Änderung der Gelangensbestätigung (§ 17a UStDV)

Neue Nachweisregelung für EU-Lieferungen tritt zum vierten Quartal des Jahres in Kraft

Schon seit geraumer Zeit wird in Deutschland über die Neuregelung der sogenannten Gelangensbestätigung diskutiert. Sie gilt als Beleg der Lieferung von Waren an einen Kunden im innereuropäischen Ausland und sichert damit die Umsatzsteuerfreiheit des Geschäftsvorganges. Zum ersten Oktober sollen die Regelungen (nach  § 17a UStDV)  in Kraft treten.

Im Vergleich zu den ersten Überlegungen beinhalten die jetzt gültig werdenden Änderungen zahlreiche bürokratische Erleichterungen für den Nachweis von Beförderungs- und Versendungsfällen innerhalb der EU. Dabei werden jetzt beispielsweise gleichberechtigte Alternativen zur Gelangensbestätigung anerkannt, auch sind quartalsweise Sammelbestätigungen möglich. 

Natürlich betrifft diese Änderung auch ERP-Systeme wie Microsoft Dynamics NAV. Um auch nach der Umstellung gesetzeskonform arbeiten zu können, bietet Microsoft noch im dritten Quartal 2013 ein Hotfix an, das Dynamics NAV auf die neue Gesetzeslage aktualisiert. Zur Installation der Hotfixes wenden Sie sich an die ERP-Berater der prisma informatik GmbH.

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