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Neue Gutschrift-Regelung ab 01.07.2013

Gutschrift Regelung 2013Zum 01.07.2013 hat der Gesetzgeber im „Amtshilferichtlinieumsetzungsgesetz“  neue Regelungen zur steuerrechtlichen Gutschrift in Kraft gesetzt. Diese haben nicht nur Auswirkungen auf die steuerrechtlichen, sondern auch auf die handelsrechtlichen Gutschriften (Rechnungskorrekturen).


Handelsrechtliche Gutschriften:

In der handelsrechtlichen Gutschrift werden meist Rechnungskorrekturen oder Warenrückgaben berücksichtigt und als Gutschrift bezeichnet. Der Lieferant bleibt aber Leistungserbringer, wie schon in der ursprünglichen Rechnung. Es handelt sich hier um eine Minderung der Bemessungsgrundlage (§17 UStG)

Steuerrechtliche Gutschriften:
Bei steuerrechtlichen Gutschriften rechnet der Aussteller Leistungen des Kunden ab, der Kunde ist der Leistungserbringer. (§14 UStG)
Steuerrechtliche Gutschriften müssen künftig zwingend als solche gekennzeichnet werden und die Dokumente (auch elektronisch) müssen die Bezeichnung „Gutschrift“ enthalten. Bei einem Fehlen dieser Angabe kann der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die englische Bezeichnung „self-billing invoice“ ist zulässig, es empfiehlt sich trotzdem auch bei fremdsprachigen Dokumenten die Bezeichnung „Gutschrift“ zumindest mit anzugeben.
Auf der steuerrechtlichen Gutschrift muss zudem die Steuernummer des Leistungserbringers enthalten sein. Dieser muss auch die Umsatzsteuer für die Leistung abführen.

Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gutschrift
Um Verwechslungen und vor allem negative umsatzsteuerliche Folgen für den Gutschriftsempfänger auszuschließen sollten Dokumente, die eine handelsrechtliche „Gutschrift“ darstellen, künftig anders betitelt werden.
Diese Dokumente sollten künftig als „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ bezeichnet und auch im Dokument so bezeichnet sein.
In der Buchhaltung ist nun verstärkt darauf zu achten, ob es sich bei der Gutschrift um einen Einkauf mit steuerrechtlicher Gutschrift, oder um die Minderung eines Verkaufs handelt.

Aktuelle Informationen zu allen Änderungen im Bereich der Finanzbuchhaltung erhalten Sie kostenlos in unserem Newsletter.

UPDATE: 

Zum Thema „Neue Pflichtangaben bei Gutschriften“ hat Microsoft nun ein Update für Dynamics NAV 2009
SP1 & R2 sowie Dynamics NAV 2013 bereitgestellt. Hierfür wurde in dem Update eine Umbenennung der Label vorgenommen:

  • „Verkauf – Gutschrift”  in  “Verkauf – Rechnungskorrektur”
  • „Service – Gutschrift“  in  „Service – Rechnungskorrektur“

Es wurden keine Änderungen für den Einkaufsbereich vorgenommen.

Bei Bedarf stehen Ihnen unsere Consultants gerne zur Verfügung.

2 Replies to “Neue Gutschrift-Regelung ab 01.07.2013”

  1. Mich würde interessieren, mit welchen negativen Folgen der Gutschriftsempfänger zu rechnen hat. Denn bei Gutschriften mindert sich der Vorsteuerabzug. Welche Folgen könnte es haben, wenn diese Gutschriften, die
    eigentlich Rechnungskorrektur heißen sollen, nicht anerkannt werden?

    1. Hallo Peter,
      bei spezifischen steuerrechtlichen Fragen raten wir unbedingt, den eigenen Steuerberater zu konsultieren.
      Nach unseren Informationen wird das BMF ein Schreiben zu dieser Thematik veröffentlichen, welches auf der Tagesordnung der nächsten Bund-Länder-Sitzung vom 17. – 19. September 2013 steht. Sofern in der Sitzung abschließend darüber abgestimmt wird, kann frühestens Ende September 2013 mit einer Veröffentlichung gerechnet werden.
      Grundsätzlich sollte bei kaufmännischen Gutschriften die Bezeichnung „Stornorechnung“ oder ähnliches verwendet werden.

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