Zurück zur Startseite

SEPA: Online-Lastschrift gerettet

SEPA Online-LastschriftNach wochenlanger Unklarheit steht nun fest, dass Kunden auch nach dem 01. Februar 2014 einfach unter Angabe ihrer Kontoverbindung bezahlen können

Vor allem Online-Händler, aber auch viele weitere Anbieter können aufatmen: Lastschriften, die im Internet per Mausklick erteilt werden, werden auch im SEPA-Zeitalter weiter von den Banken akzepiert.

Die neue Regelung musste bislang so interpretiert werden, dass Lastschriften nur noch mit einer auf Papier geleisteten, händischen Unterschrift möglich sein sollten. So hätten beispielsweise Unternehmen und Organisiationen in Deutschland mitunter auch nachträglich händisch unterschriebene Mandate von ihren Kunden anfordern müssen. Vor allem für Online-Händler hätte dieses Szenario und der damit verbundene Mehraufwand das Ende des beliebten Zahlungsverfahrens „Lastschrift“ bedeutet.

Nun ist klar, dass die bisherige Geschäftspraxis beibehalten bleibt und Kunden auch weiterhin einfach unter Angabe ihrer Kontoverbindung bezahlen können. Wie bisher auch muss im Streitfall der Zahlungsempfänger (also der Online-Händler) beweisen, dass er über ein autorisiertes Mandat verfügt.

Die offizielle Stellungnahme der Bundesbank und des BMF lesen Sie hier.

Obwohl eine Einigung erzielt wurde, geht es nun darum, eine kundenorientierte und europaweit einheitliche Verfahrensweise der Online-Lastschrift zu finden.

One Reply to “SEPA: Online-Lastschrift gerettet”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert