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Neuregelungen in der F-Gas-Verordnung seit Januar 2015

F-Gas Verordnung 2015 Neu KFZ KühlmittelSeit 01.01.2015 gilt die neue F-Gas-Verordnung. Die Neuerungen betreffen vor allem auch den Handel mit Kühlschmierstoffen.
Dass am Treibhauseffekt und damit auch am stattfindenden Klimawandel sogenannte fluorierte Treibhausgase („F-Gase“) eine Mitschuld tragen, ist seit langem bekannt. Um die negativen Auswirkungen der fluorierten Gase einzudämmen, verabschiedete man im Jahr 2006 eine entsprechende Verordnung ((EG) Nr. 842/2006), die einen möglichst umweltfreundlichen Umgang mit ihnen gewährleisten soll.

Am 1. Januar 2015 trat schließlich eine neue, deutlich verschärfte Fassung der F-Gas-Verordnung ((EU) Nr. 517/2014) in Kraft. Diese betrifft vor allem die Verwendung und den Verkauf von diversen Kältemitteln (z.B. Kühlschmierstoffen), die auch in der Automotive-Branche zum Einsatz kommen.
Die Neuregelungen richten sich nach den sogenannten GWP-Werten (Global Warming Potential) und verbieten beispielsweise die Benutzung einiger dieser Kältemittel zu bestimmten Zeitpunkten gänzlich, während andere durch ein „Phase-down“ in der Menge, in der sie vertrieben werden dürfen, eingeschränkt werden.

Zusätzlich zu diesen Verboten und Beschränkungen werden nun auch die vorgeschriebenen Dichtigkeitskontrollen der Anlagen, die Kältemittel verwenden, neu geregelt. So wurden die Intervalle, in denen die betreffenden Geräte überprüft werden müssen, neu geordnet. Die zugehörigen Prüfunterlagen müssen daraufhin mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Weiterhin sind ab sofort für den An- und Verkauf von fluorierten Treibhausgasen, also auch Kälte- und Kühlschmierstoffen, die für die Installation, Instandhaltung, Wartung oder Reparatur der betreffenden Anlagen und Geräte benötigt werden, entsprechende Zertifikate oder Bescheinigungen erforderlich. Hierfür stellen die Mitgliedsstaaten bis zum 1. Januar 2017 passende Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme auf. Diese richten sich an Personen, die direkt mit den jeweiligen Anlagen arbeiten sowie an solche, die die erforderlichen Dichtigkeitskontrollen durchführen oder F-Gase rückgewinnen.

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