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Änderungen in der Abwicklung der Zusammenfassenden Meldung mittels ELMA5

Zum 01. August diesen Jahres hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Verschlüsselung bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung via ELMA5 von SHA256 auf SHA512 geändert.

Das neue Ver­schlüssel­uDatenverschlüsselung_pixabayngsverfahren ist ab dem 01. August 2016 anzuwenden.
Auf Nachfrage bei Microsoft wurde uns hier folgende Information des BZSt zur Verfügung gestellt:
„Die Zusammenfassende Meldung ist von der Umstellung ebenfalls betroffen. Wenn die erstellten egp-Dateien aber über das BZSt-Online-Portal hochgeladen werden, werden die dazugehörigen Signaturdateien automatisch durch das Portal erstellt. Von Ihrer Seite sind in diesem Fall keine Änderungen erforderlich.“ (Quelle BZSt)

Das bedeutet, dass die Dateien aus dem ERP-System Microsoft Dynamics NAV nach wie vor ohne Änderung erstellt werden können. Die Verschlüsselung der in Dynamics NAV erstellten Dateien geschieht durch das Portal. Eine gesonderte Umstellung in Microsoft Dynamics NAV ist hier nicht notwendig.

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