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OPplus: SEPA-Änderungen mit neuer Version 15 ab Mitte November

Mit der OPplus Version 15, deren Veröffentlichung für den 17. November geplant ist, treten zwei nennenswerte Änderungen im SEPA-Umfeld in Kraft.

Im Zuge des für Mitte November geplanten neuen OPplus Releases wird es zwei Neuerungen in Sachen SEPA geben. So wird unter anderem die neue Zahlungsart „SEPA-Instant Payment“ für Echtzeitüberweisungen eingeführt. Ab 1. Juli 2020 können via Echtzeitüberweisung Zahlungen bis zu 100.000 Euro angewiesen werden. Aktuell liegt die Zahlungsgrenze noch bei 15.000 Euro.

Neue Zahlungsart "SEPA-Instant Payment" in OPplus
Neue Zahlungsart „SEPA-Instant Payment“ in OPplus (Quelle: gbedv)

Im Falle von Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten tritt darüber hinaus die IBAN-Only-Regel in Kraft. Für besagte Länder wird derzeit häufig noch der BIC verwendet, obwohl die Identifikation des Zahlungsempfängers hauptsächlich auf der IBAN basiert. Mit dem neuen SEPA-Rulebook kann jedoch auf den BIC verzichtet werden (bei Ländern wie beispielsweise der Schweiz oder Monaco). Die Änderung kann entsprechend im Transaktionsschema hinterlegt werden.

Neue "IBAN-Only-Regel" in OPplus
Neue „IBAN-Only-Regel“ in OPplus (Quelle: gbedv)

Die beiden Neuerungen erscheinen mit Veröffentlichung von OPplus Version 15 am 17. November 2019 für die letzten drei Business Central-Versionen und die letzten drei CUs. Für die OPplus Versionen 10 und 12 werden die Änderungen in den darauffolgenden Wochen zur Verfügung gestellt.

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