Mit der OPplus Version 15, deren Veröffentlichung für den 17. November geplant ist, treten zwei nennenswerte Änderungen im SEPA-Umfeld in Kraft.
Im Zuge des für Mitte November geplanten neuen OPplus Releases wird es zwei Neuerungen in Sachen SEPA geben. So wird unter anderem die neue Zahlungsart „SEPA-Instant Payment“ für Echtzeitüberweisungen eingeführt. Ab 1. Juli 2020 können via Echtzeitüberweisung Zahlungen bis zu 100.000 Euro angewiesen werden. Aktuell liegt die Zahlungsgrenze noch bei 15.000 Euro.
Im Falle von Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten tritt darüber hinaus die IBAN-Only-Regel in Kraft. Für besagte Länder wird derzeit häufig noch der BIC verwendet, obwohl die Identifikation des Zahlungsempfängers hauptsächlich auf der IBAN basiert. Mit dem neuen SEPA-Rulebook kann jedoch auf den BIC verzichtet werden (bei Ländern wie beispielsweise der Schweiz oder Monaco). Die Änderung kann entsprechend im Transaktionsschema hinterlegt werden.
Die beiden Neuerungen erscheinen mit Veröffentlichung von OPplus Version 15 am 17. November 2019 für die letzten drei Business Central-Versionen und die letzten drei CUs. Für die OPplus Versionen 10 und 12 werden die Änderungen in den darauffolgenden Wochen zur Verfügung gestellt.