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Nach der Steuersenkung ist vor der Steuererhöhung

Mehrwertsteuersenkung

Zum 01. Juli 2020 wurde die Mehrwertsteuer nach Beschluss der Bundesregierung befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Damit die damit verbundene erneute Steuererhöhung zum Jahreswechsel möglichst stressfrei und reibungslos verläuft, sollten die Umstellungsarbeiten am besten bereits jetzt – auf Grundlage der aktuellen Erfahrungen – umfassend geplant werden.

Wenn man sich an der momentanen Beschlusslage der Bundesregierung orientiert, ist die zum 01. Juli 2020 in Kraft getretene Mehrwertsteuersenkung befristet bis zum 31. Dezember 2020. Bis dahin wird, hinsichtlich der Wirksamkeit und einer gegebenenfalls möglichen Ausweitung des Gültigkeitszeitraumes, politisch sicher noch die ein oder andere Diskussion stattfinden. Trotzdem wird es – in einem wahrscheinlichen Szenario – am 31. Dezember 2020 zur Anhebung der Steuersätze auf 19 % bzw. 7 % kommen.

Wir möchten schon heute an das Thema erinnern, da uns die Umstellungsarbeiten in unseren Rechnungswesen- und ERP-Systemen noch in den Knochen stecken und frisch in Erinnerung sind.

Wir haben nun zwar einen längeren Zeitraum, um die Umstellungsarbeiten vorzubereiten, aber können ebenso zielsicher vorhersagen, dass der Zeitpunkt mitten in einer Feiertags- und Urlaubsphase liegt.

Eine gute Planung reduziert Stress und Hektik in der „staaden Zeit“:

  • Erstellen Sie Checklisten auf Basis der gerade gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Systemumstellungen und der organisatorischen Maßnahmen in Hinblick auf die durchzuführenden Arbeiten im Unternehmen und speziell in Ihrem ERP-System.

  • Auch wir werden für unsere Kunden entsprechende Spezialfälle vorhalten, sodass diese auch bei einer neuerlichen Änderung wieder, wenn möglich technisch unterstützt, im System umgestellt werden können.

  • Dokumentieren Sie Änderungen, die gegebenenfalls im Verlauf der nächsten Monate noch nötig werden.

  • Planen Sie Ihre Arbeiten frühzeitig. Stimmen Sie gegebenenfalls notwendige Termine mit uns ab, sodass auch wir unsere Personalplanung über die Feiertage optimal gestalten können.

Die Gesetzgebung bei dieser Steuersenkung ist wohl einmalig kurzfristig und es wird zu beobachten sein, wie sich die Ausgestaltung der Sonderfälle in den kommenden Wochen entwickelt, wenn sich auch die Finanzbehörden zu Wort melden. Es kann also sein, dass insbesondere bei langlaufenden Verträgen, Anzahlungen über den Steuersenkungszeitraum hinweg usw. weitere Themen berücksichtigt werden müssen, die bei der Rechnungsstellung im ERP-System eine Rolle spielen.

Ansonsten hoffen wir, dass die Steuersenkung ihre Wirkung nicht verfehlt und zur Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage beiträgt und nicht nur Kosten im Bereich der Bürokratie verursacht hat.

Wenn wir Sie in Fragen der Umstellungsarbeiten im ERP-System Microsoft Dynamics NAV oder Business Central unterstützen können, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

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