Die Gelangensbestätigung wird verschoben


Das Bundesministerium für Finanzen verlängert die bis dahin geltende Regelung

Die geplanten Änderungen der Belegnachweispflichten (Gelangensbestätigung) bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen wird sich laut Schreiben vom 01.06.2012 des Bundesministeriums für Finanzen verzögern.

Lieferanten sind nach der neuen Regelung demnach aufgefordert einen neuen Nachweis zu erbringen, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei durchgeführt werden darf bzw. durfte. Diese Änderungen werden sich vermutlich auch auf die Funktionalität von Microsoft Dynamics NAV auswirken. Bis zum Inkrafttreten dieser Neuerungen gelten jedoch die bestehenden Regeln auf Basis der Verordnungstexte zum Stand 31.12.2011.

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