Senkung der Umsatzsteuer zur Krisenbewältigung: Auswirkungen auch auf ERP-Systeme


Im Rahmen eines Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Stärkung der Wirtschaft in Corona-Zeiten hat die deutsche Bundesregierung eine Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. Die befristeten Regelungen wirken sich auch auf ERP-Systeme wie Dynamics 365 Business Central aus.

Damit die durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Wirtschaftsleistung wieder gestärkt wird, wurde für Deutschland am 3. Juni 2020 ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen, welches auch eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beinhaltet.

Demnach wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 für alle Unternehmer im Waren- und Dienstleistungsverkehr, die in Deutschland in dieser Zeitspanne steuerbare und steuerpflichtige Umsätze zu allen Regelsteuersätzen erbringen, der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert

Die Senkung der Umsatzsteuer hat dabei auch Folgen für den Einsatz von Buchhaltungs- und ERP-Systemen wie Dynamics 365 Business Central bzw. Dynamics NAV. Die Lösungen müssen somit bis zum 1. Juli 2020 entsprechend auf die neuen Steuersätze eingestellt und Abläufe sowie Rechnungslayouts angepasst werden, um weiterhin eine ordnungsgemäße Verbuchung und Fakturierung der Umsätze gewährleisten zu können. Je nach Unternehmen und Anwendung müssen hierbei auch individuelle Vorkehrungen getroffen werden, die nur teilweise durch automatisierte Unterstützungs-Tools abgedeckt werden.

Für weitere Fragen und Hilfe bei der entsprechenden Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer der prisma informatik – unser Team berät Sie gerne.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die prisma informatik GmbH weder Rechts- noch Steuerberatung anbietet. Wir können jedoch in der Beratung Best-Practise Ansätze hinsichtlich der Systemkonfiguration vermitteln und empfehlen.