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Übergangsfrist für ZM-Abgaben ohne Authentifizierung

Zusammenfassende Meldung ohne AuthentifizierungWie das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Homepage bekannt gibt, werden für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2013 Abgaben ohne Authentifizierung über den Formularserver weiterhin akzeptiert. Das heißt konkret, dass bis dahin die ZM im alten Format über den Formularserver abgegeben werden kann.

Die Zusammenfassende Meldungen können Sie nach dem 31. August 2013 nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass man sich für das neue Verfahren rechtzeitig anmelden sollte, da die Registrierung zur Authentifizierung etwas länger dauert.

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