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Brexit bringt umsatzsteuerliche Folgen mit sich – Änderungen auch in Dynamics 365 Business Central

Nach 47 Jahren wird das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausscheiden. Der Austritt wird auch steuerrechtlich erhebliche Folgen haben.  

Umsatzsteuer Folgen Brexit

Nachdem die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Brexit-Deal erfolgt ist, beginnt somit am 31. Januar eine Übergangsphase, in der Großbritannien und Nordirland ihre künftigen Beziehungen regeln müssen. Während dieser voraussichtlich bis Ende des Jahres dauernden Zeitspanne wird das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt und befolgt weiterhin die Regularien der Europäischen Union. Es bleibt somit auch nach dem 31. Januar 2020 vorerst Teil der europäischen Zollunion und des Binnenmarktes.

Während der Übergangsphase bleibt auch zu klären, wie sich beide Seiten über ihre künftigen (umsatz-)steuerrechtlichen Beziehungen ab 2021 einigen wollen. Da das Umsatzsteuerrecht im Wesentlichen auf den Status der Handel treibenden Länder abstellt, ist hier mit enormen Umstellungen zu rechnen.

Letztlich müssen mit Ablauf der Übergangsphase die steuerlichen Geschäftsvorfälle mit dem Vereinigten Königreich neu bewertet werden. Dazu muss unter anderem die Mehrwertsteuergeschäftsbuchungsgruppe in den betroffenen Debitoren und Kreditoren in Dynamics 365 Business Central bzw. Dynamics NAV überarbeitet werden. Gleichzeitig sollten die Mehrwertsteuerbuchungsmatrix sowie die Mehrwertsteuerabrechnung auf Vollständigkeit überprüft werden. Es empfiehlt sich daher, sich nach Klärung des Status des Vereinigten Königreichs rechtzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und die jeweiligen Änderungen in die Systeme einzupflegen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.





Die Veröffentlichungen auf diesem Blog dienen zu Informationszwecken und als Empfehlungen nach Meinung und Interpretation der prisma informatik zum Zeitpunkt der Publikation. Sie sind zu keiner Zeit als Rechtsberatung heranzuziehen oder um zu ermitteln, wie unter Umständen aufgeführte Regelungen oder Gesetze für einzelne Organisationen gelten könnten. Wir empfehlen, bezüglich sachspezifischer Rechtsthemen stets mit einem rechtskundigen Experten zusammenzuarbeiten, um mögliche Auslegungen speziell für Ihr Unternehmen zu erörtern.

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