Die zuletzt veröffentlichte Version beinhaltet wieder viele kleinere Optimierungen, welche das Arbeiten mit Business Central verbessern und beschleunigen können.
Neben der Möglichkeit, das Feld „Beschreibung 2“ in zahlreiche neue Seiten einzubinden und nun auch Artikel- und Lager Buch.-Blätter in Excel bearbeiten zu können, bietet Business Central 2023 Wave 2 auch einige Neuerungen in den Genehmigungsworkflows.
Beschreibung 2 in vielen Seiten nun eingebunden
Unternehmen und Anwender*innen benötigen in ihrem Geschäftsalltag oftmals verschiedene und individuelle Informationen. Über die Personalisierung in Business Central lassen sich dazu die angezeigten Informationen auf den Seiten auf die eigenen Anforderungen zuschneiden, indem zusätzliche Felder oder Spalten aus einer Liste der Seite hinzugefügt werden.
Mit der zuletzt veröffentlichen Version kann nun auch das Feld „Beschreibung 2“ auf weiteren Seiten eingebunden werden. In dem Feld lassen sich zusätzliche Details zu Datensätzen angeben. Auf den folgenden Seiten lässt sich das Feld „Beschreibung 2“ künftig anpassen:
Editierbarkeit in Excel nun auch in Artikel und Lager Buch.-Blättern
Mit der Aktion „In Excel bearbeiten“ lassen sich gewünschte Datensätze in Excel verändern und die Änderungen dann wieder in Business Central zurückspielen. Die Funktion dient somit als eine schnelle Möglichkeit zur Eingabe und Bearbeitung von Daten in Business Central. Über sie lassen sich große Mengen an Daten rasch bearbeiten.
Mit der neuen Business Central Version wurde die Funktion „In Excel bearbeiten“ nun auch auf die Dateneingabe in Artikelerfassungen und Lagerarbeitsblättern – z.B. Artikel Umlag. Buch.-Blatt (Seite 393), Inventur Buch.-Blatt (Seite 392) oder Produktionserfassung (Seite 5510) – ausgeweitet.
Neuerungen in Genehmigungsworkflows
Darüber hinaus wurde Business Central mit einigen neuen Genehmigungsworkflows für dieAufgabenwarteschlangenposten und das Intercompany Buch.-Blatt ausgestattet. Der bestehende Genehmigungsworkflow in den Arbeitszeittabellen wurde zudem um die Möglichkeit für den Genehmiger erweitert, mehrere Arbeitszeittabellen gleichzeitig zu genehmigen bzw. abzulehnen.